Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel


Der vom rot-rot-grünen Senat in Berlin beschlossene Mietendeckel ist verfassungswidrig.

Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Berliner Mietendeckel gekippt, meldet dernewsticker.de. Das Gesetz sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig, hätten die Karlsruher Richter am Donnerstag mitgeteilt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, würden in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fallen.  Die Länder seien nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hätte.

Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschließend geregelt habe, sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum, so das Gericht weiter. Da das Gesetz zum Berliner Mietendeckel im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regele, sei es insgesamt nichtig. Der Mietendeckel war am 23. Februar 2020 rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft getreten. Grundlage war das Berliner „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“. Im Kern habe der Mietendeckel vorgesehen, die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einzufrieren. Mieterhöhungen um jährlich bis zu 1,3 Prozent sollten erst ab 2022 möglich sein. Betroffen waren rund 1,5 Millionen Wohnungen mit dem Baujahr vor 2014.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Bundesarchiv, B 145 Bild-F083310-0005 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons


Donnerstag, 15 April 2021

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