Berliner Senat gibt zu: FFP2-Maskenzwang hat keine wissenschaftliche Grundlage!

Berliner Senat gibt zu: FFP2-Maskenzwang hat keine wissenschaftliche Grundlage!


Es gibt sie noch, die Abgeordneten, die ihren Regierungen kritische Fragen stellen und aufschlussreiche Antworten bekommen.

Berliner Senat gibt zu: FFP2-Maskenzwang hat keine wissenschaftliche Grundlage!

Von Vera Lengsfeld

So geschehen auf die Fragen des FDP-Abgeordneten Stefan Förster an den Berliner Senat. Förster fragte nach den wissenschaftlichen Grundlagen für die verhängte FFP2-Maskenpflicht und wollte wissen, ob diese Masken auch für Krankenhäuser oder Arztpraxen vorgeschrieben seien.
Der Antwort des Senats kann man entnehmen, dass es keinerlei wissenschaftlichen Grundlagen gibt, die eine FFP“-Maskenpflicht begründen.
Zwischen den Zeilen liest man das Bekenntnis, dass die FFP2-Masken keine medizinischen Masken sind, sondern Arbeitsschutzmasken. Deshalb hat der Senat die Wortschöpfung „arbeitsmedizinische Masken“ benutzt.
Es gibt keine Pflicht, dass diese „arbeitsmedizinischen“ Masken vom Personal in Krankenhäusern und Arztpraxen getragen werden muss.

„Aus arbeitsschutzrechtlichen Aspekten ist es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zumutbar, während der gesamten Arbeitszeit eine FFP2-Maske zu tragen. Jedoch ist von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein chirurgischer Mund-Nase-Schutz (OP Maske)zu tragen“.
Das heißt, diese Masken, die bei korrekter Tragweise die Atmung eines Menschen erschweren bis behindern, sind für den Dauergebrauch nicht nur nicht geeignet, sondern gefährden die Gesundheit!

 

Vera Lengsfeld, Publizistin, war eine der prominentesten Vertreterinnen der demokratischen Bürgerrechtsbewegung gegen die "DDR"-Diktatur, sie gehörte 15 Jahre dem Deutschen Bundestag als Abgeordnete der CDU an. Sie publiziert u.a. in der Achse des Guten und in der Jüdischen Rundschau.


Autor: Vera Lengsfeld
Bild Quelle: © Raimond Spekking via Wikimedia


Donnerstag, 15 April 2021