„Ich wusste nicht, dass man in Deutschland nicht vergewaltigen darf“

„Ich wusste nicht, dass man in Deutschland nicht vergewaltigen darf“


Angesichts der Corona-Krise ist die Innere Sicherheit kaum ein mediales Thema - trotz zunehmend beunruhigenderer Vorfälle. Präsent ist diese Tatsache nur bei jenen, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufhalten und einer der negativen Begleiterscheinungen der Zuwanderung zum Opfer fallen.

„Ich wusste nicht, dass man in Deutschland nicht vergewaltigen darf“

Außergewöhnlich brutaler Fall

„Einen Fall wie diesen hatte das Landgericht Amberg seit vielen Jahren nicht“, erfuhr man aus lokalen Tageszeitungen, die über die Hauptverhandlung gegen Bako C., einem Zentralafrikaner aus Mali, berichteten. Dieser musste sich vor der Ersten Strafkammer verantworten, weil er im Mai vergangenen Jahres mit dem Fahrrad in der Oberpfalz unterwegs war, um gezielt nach weiblichen Opfern für ein Sexualverbrechen zu suchen.

An einem Weiher im Stadtgebiet von Regensburg bot der Angeklagte am 9. Mai 2020 zunächst zwei Schülerinnen Geld für Sex. Als diese ablehnten, zerrte er sie mit Gewalt ins Ufergebüsch. Einem der beiden Mädchen gelang es jedoch, mit ihrem Handy einen Notruf abzusetzen. Daraufhin flüchtete Bako C.

Am 13. Mai unternahm er unweit der Autobahn A93 bei Maxhütte-Haidhof einen erneuten Versuch. An diesem Tag war es eine 53-Jährige Hundebesitzerin, die zur falschen Zeit am falschen Ort war. Der Schwarzafrikaner hielt ihr ein Küchenmesser an den Hals und zwang sie, ihn in ein nahes Unterholz zu begleiten. Dort musste sie sich entkleiden, nackt auf dem Boden legen und sich vergewaltigen lassen. Die 53-Jährige durchlitt Todesangst und trug durch die Vergewaltigung schwere seelische Schäden davon.

Staatsanwältin Barbara Tutsch sprach in ihrem Plädoyer von „erheblichen Verbrechen“, die sie in solcher Dimension als Strafverfolgerin von Sexualdelikten „bisher nicht zu bearbeiten“ hatte und forderte für den Angeklagten eine Haftstrafe von zehn Jahren.

Ehemaliger Bundesrichter vertritt das Opfer

Der ehemalige Karlsruher Bundesrichter Erwin Hubert, der als Opferanwalt die 53-jährige Nebenklägerin vertrat, berichtete, dass er in seiner 45-jährigen Tätigkeit so etwas noch nie erlebt habe. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren für den Täter und erinnerte an die Möglichkeit des richterlich ausgesprochenen Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung.

Eine solche zu verhängen, wäre sicherlich keine schlechte Idee gewesen, entspricht jedoch nicht dem Laissez-faire deutscher Gerichte bei der Aburteilung von Menschen mit Asyl-Hintergrund.

Der Pflichtverteidiger von Bako C. stellte das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts. Dieses folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte den Vergewaltiger zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren.

Das „Beste“ kommt zum Schluss

Bako C. beteuerte vor Gericht, noch nie davon gehört zu haben, dass man in Deutschland mit Frauen nicht so verfahren dürfe. Sollte bei anderen schwarzafrikanischen Asylbewerbern dieses Informationsdefizit ebenfalls bestehen, sieht die Damenwelt in Deutschland keinen rosigen Zeiten entgegen.


Autor: Redaktion
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Dienstag, 19 Januar 2021