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Investitionen in nationale Kultureinrichtungen in Deutschland
Mit dem Förderprogramm "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland" unterstützt der Bund ab 2020 gezielt den Erhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer und das nationale Kulturerbe prägender Kultureinrichtungen deutschlandweit.
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Der Bund möchte gemeinsam mit den Ländern die kulturelle Attraktivität und Infrastruktur der einzelnen Regionen in Deutschland stärken und sie dabei unterstützen, auch abseits der Metropolen gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Deshalb unterstützt die Staatsministerin für Kultur und Medien national bedeutende Kultureinrichtungen und Institutionen, die prägend sind für das nationale Kulturerbe, in ganz Deutschland mit dem Programm "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland" (INK).
Ausgestattet mit einem jährlichen Volumen von bis zu 20 Millionen Euro, bietet es den geförderten Einrichtungen ab 2020 vielfältige Unterstützung etwa für dringend notwendige Sanierungsarbeiten oder Neubauten, für besondere Kulturprojekten oder dem Ausbau ihrer professionellen Öffentlichkeitsarbeit, um mit ihrem Programm möglichst viele Menschen zu erreichen.
Hervorgegangen aus Erfolgsprogramm "InvestOst"
Vorbild für das neue Programm für ganz Deutschland ist das Förderprogramm "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland" ("InvestOst") - eine speziell auf die ostdeutschen Bundesländer zugeschnittenen Investitionshilfe. Seit 2004 hat der Bund im Rahmen dieses Programms bereits rund 87 Millionen Euro für Projekte zur Modernisierung und zum Substanzerhalt national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Ostdeutschland bereitgestellt.
2018 hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen, dieses erfolgreiche Programm auf ganz Deutschland auszuweiten.
Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Kommunen
Gefördert werden kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Projektausgaben. Die Bundesmittel werden durch die Bundesländer kofinanziert, aber auch durch Kommunen und Dritte.
Die Antragsstellung erfolgt über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde.
Fördergrundsätze PDF, 326 KB, nicht barrierefrei
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien.
Foto: Kulturstaatssekretärin Monika Grütters
Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: Olaf Kosinsky [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)]
Dienstag, 05 November 2019